Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

des Seniorenservice Dresden - Inhaberin Dorin Hadler

§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich

  1. „Seniorenservice Dresden“ ist ein Angebot von Dorin Hadler – im nachfolgenden Dienstleister genannt.
  2. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle unsere Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden.
  3. Unsere AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der AGB des Kunden unsere Leistungen vorbehaltlos ausführen.
  4. Sollte eine der folgenden Bestimmungen nichtig sein oder werden, behalten die übrigen Bestimmungen ihre Gültigkeit.

§ 2 Dienstleistungsangebot

  1. Das Dienstleistungsangebot umfasst den Bereich der Seniorenbetreuung. , organisatorische und beratende Aufgaben, Unterstützung im täglichen Leben, Begleitdienste und Haushaltshilfe. Weitere Dienstleistungen können angeboten werden./li>
  2. Medizinische Pflegeleistungen sind im Rahmen des Angebots nicht vereinbart und werden auch nicht erbracht. Sollte während des Betreuungszeitraumes die betreute Person akut erkranken, so wird sich der Dienstleister mit dem betreffenden Hausarzt in Verbindung setzen und die angegebenen Ansprechpartner informieren. Danach endet die Betreuungspflicht für den Dienstleister. Das gilt ebenfalls für eine eventuelle Einweisung in ein Krankenhaus.
  3. Die angebotenen Dienstleistungen werden individuell auf die jeweiligen Bedürfnisse und Wünsche des einzelnen Auftraggebers abgestimmt.
  4. Der Dienstleister bietet seine Dienstleistungen nur Privatpersonen an.

§ 3 Vertragsabschluss

  1. Ein Dienstleistungsvertrag zwischen dem Dienstleister und dem Auftraggeber wird durch eine mündliche oder schriftliche Auftragsvereinbarung vereinbart.

§ 4 Beendigung des Vertrages

  1. Der Vertrag endet mit Kündigung oder Tod des Auftraggebers. Bei vorübergehendem stationären Aufenthalt (Krankenhaus, Rehabilitationseinrichtung, Kurzzeitpflege etc.) ruht der Vertrag.
  2. Beide Seiten können den Vertrag mit einer Frist von vier Wochen kündigen. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Das Recht auf Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 5 Leistungen

  1. Der Dienstleister stellt ausschließlich Personal zur Verfügung. Der Dienstleister garantiert, dass alle Mitarbeitenden ordnungsgemäß angestellt sowie Unfall- und Haftpflicht versichert sind. Material und Arbeitsgeräte sind vom Auftraggeber zu stellen. Andere Vereinbarungen können jedoch getroffen werden.
  2. Der Dienstleister behält sich vor, einzelne Aufträge abzulehnen.

§ 6 Gewährleistung und Haftung

  1. Mängel, die durch den Dienstleister oder seine Mitarbeiter bei der Leistungserbringung verursacht werden, sind unverzüglich anzuzeigen.
  2. Mängelanzeigen des Kunden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
  3. Im Übrigen richten sich die Gewährleistungsansprüche des Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen.

§7 Zahlungsbedingungen / Termine

  1. Die Rechnungsstellung erfolgt grundsätzlich nach Erbringung der Dienstleistung.
  2. Bei Laufzeitverträgen erfolgt die Rechnungsstellung am Ende eines jeden Kalendermonats.
  3. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist der auf der Rechnung ausgewiesene Betrag sofort zur Zahlung fällig.
  4. Der Auftraggeber kommt auch ohne eine Mahnung durch den Dienstleister in Verzug, wenn er die Zahlung nicht innerhalb von 10 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung vornimmt. In diesem Fall ist der Dienstleister berechtigt, Verzugszinsen in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes zu fordern.
  5. Sofern der Kunde in Zahlungsverzug gerät, behält sich der Dienstleister vor, seine Leistung ohne weitere Vorankündigung zurückzubehalten und im Falle der Mahnung 5,00 Euro Mahnkosten in Rechnung zu stellen. Der Kunde hat ein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht nur für rechtskräftig festgestellte oder durch den Dienstleister anerkannte Gegenansprüche.
  6. Die Preise der Dienstleistung werden durch den einzelnen Vertrag bestimmt. Sofern keine andere Vereinbarung erfolgt, rechnet der Dienstleister gegenüber dem Kunden die tatsächlich geleistete Stundenzahl nach dem vereinbarten Stundensatz ab. Eine Stunde umfasst 60 Minuten. Für einen Einsatz gilt eine Stunde als Mindesteinsatzzeit vereinbart. Pro angefangene Stunde wird der volle Stundensatz berechnet.
  7. Werden verbindlich vereinbarte Termine nicht mindestens 24 Stunden vorher durch den Kunden abgesagt, ist der Dienstleister berechtigt, die komplette Gebühr dieses Einsatzes zu verlangen.

§ 8 Entgelterhöhungen

  1. Die Erhöhung von Entgelten ist zulässig, wenn sich die bisherige Berechnungsgrundlage verändert hat und das erhöhte Entgelt angemessen ist. Die Entgelterhöhung kann durch einseitige Erklärung des Dienstleisters erfolgen.
  2. Dem Kunden gegenüber ist die bezifferte Entgelterhöhung für Leistungen spätestens vier Wochen vor dem Zeitpunkt, an dem sie wirksam werden soll, schriftlich geltend zu machen.

§ 9 Schweigepflicht

  1. Der Dienstleisters und seine Mitarbeiter verpflichten sich, über alle bekannt gewordenen Informationen und Verhältnisse des Auftraggebers strengstens Stillschweigen zu bewahren.

§ 10 Verbot der Mitarbeiterabwerbung

  1. Die Abwerbung oder zusätzliche stundenweise Beschäftigung von Mitarbeitern, welche Dienstleistungsaufträge im Auftrag des Dienstleisters erbringen, ist unzulässig. Der Auftraggeber verpflichtet sich, während sowie drei Monate nach Beendigung der Tätigkeit keinen Versuch zu unternehmen, einen Mitarbeiter, der bei ihm eingesetzt ist oder war, abzuwerben oder anderweitig zu beschäftigen, weder direkt noch indirekt über Dritte.
  2. Der Auftraggeber erklärt ausdrücklich, dass er diese Klausel als gültigen Bestandteil des Vertrages akzeptiert und der Verstoß gegen diese Bestimmung zum Schadensersatz verpflichtet.
  3. Der Auftraggeber erklärt sich weiter damit einverstanden, dass ein Verstoß gegen das Verbot der Mitarbeiter-Abwerbung einen pauschalierten Schadensersatz zur Folge hat, der in der Höhe von drei Brutto-Monatsgehältern des Mitarbeiters liegt. Der Auftraggeber erklärt weiter, dass er diesen Betrag für angemessen erachtet, um einen Schaden durch die Abwerbung für den Auftragnehmer zu kompensieren.

§ 11 Gerichtsstand

  1. Zuständiges Gericht bei Rechtsstreitigkeiten ist das jeweilige Amtsgericht der Stadt, in dem der Dienstleister seinen Sitz hat. In diesem Fall Dresden.

Seniorenservice Dresden
Inhaberin
Dorin Hadler
Plattleite 50
01324 Dresden